Die neue Satzung für die Laienmitglieder im Regnum Christi

Am 29. November gingen die Arbeiten, direkt im Anschluss an die gemeinsame Eucharistiefeier 9.00 Uhr, an der zukünftigen Satzung für die Laienmitglieder des Regnum Christi im Plenum weiter. Alle Sitzungen des Tages waren Plenarsitzungen, bei denen alle Delegierten anwesend waren und Nummer für Nummer den neuen Text besprachen und darüber abstimmten.

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Diese Satzung („Reglamento de los fieles asociados a la Federación Regnum Christi“) regelt in Zukunft speziell die Belange der Laienmitglieder in der Föderation des Regnum Christi und ist insofern ein ganz neues Dokument für unsere Gemeinschaft, dass sowohl Inhalt der früheren Statuten des Regnum Christi als auch neue Elemente – aufgrund der Zugehörigkeit zur dann Föderation des Regnum Christi – umfasst.

Die Laien verfügen somit in Zukunft über eine eigene Satzung, in der genau beschrieben ist, wie sie das Charisma des Regnum Christi konkret als Laien leben. Die neue Satzung muss dafür am Ende der laufenden Generalversammlung von der Föderation genehmigt werden.

Aus kirchenrechtlicher Sicht stellt die neue Satzung eine Art Sekundärrecht dar, das mit den allgemeinen Statuten der Föderation des Regnum Christi verbunden ist.

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P. Eduardo Robles-Gil LC, P. Andreas Schöggl LC, P. Sylvester Heereman und Francisco Gamez Arcaya (v.l.n.r.)

P. Eduardo Robles-Gil LC und P. Gianfranco Ghirlanda SJ trugen in den Plenarsitzungen verschiedene historische, theologische und kirchenrechtliche Überlegungen zur Gemeinschaft vor, die zur Vertiefung der Themen beitrugen, die in den neuen Satzungen beschrieben sind. Sie gingen außerdem persönlich auf Fragen und Zweifel der Delegierten ein, die sich vor allem mit der Zugehörigkeit der Laienmitglieder in der zukünftigen Föderation befassten.

Nach einem langen Arbeitstag finden sich am Abend alle Delegierten zur Eucharistischen Stunde ein – sehr ergreifend!

2018-11-29, Generalversammlung, Eucharistische Stunde 01

Kanonische Anerkennung der gottgeweihten Frauen und Männer

Gestern, am Vormittag des 28. November, begann der 2. Teil der Generalversammlung des Regnum Christi an dem die Delegierten aller Zweige des Regnum Christi teilnehmen: Legionäre Christi, gottgeweihte Frauen und Männer im Regnum Christi und Laien im Regnum Christi. Die erste Sitzung des Tages im Plenum begann mit einem gemeinsamen Gebet und dem Entzünden von vier Kerzen, die symbolisch sein sollen für die vier Zweige der Gemeinschaft.

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Die Generalversammlung setzt sich aus insgesamt 91 Delegierten zusammen: 37 Legionäre Christi (40,6 Prozent; 16 von Amts wegen, 21 durch Wahl), 30 Laien (33 Prozent; einer von Amts wegen, 29 durch Wahl, davon 13 Frauen und 17 Männer); 18 gottgeweihten Frauen (20 Prozent; sechs von Amts wegen, 12 durch Wahl) und sechs gottgeweihte Männer (6,4 Prozent; alle sechs von Amts wegen). Die Delegierten kommen aus 14 verschiedenen Ländern: Argentinien, Österreich, Brasilien, Kanada, Chile, Italien, Mexiko, El Salvador, Spanien, USA, Philippinen, Frankreich, Venezuela und Deutschland.

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Mit anwesend ist auch bei dieser Generalversammlung P. Gianfranco Ghirlanda SJ, päpstlicher Assistent für den Revisionsprozess der Statuten. In seinen Eröffnungsworten sprach er zu den Delegierten über die Grundlagen der Statuten und betonte die Komplementarität der vier Zweige im Regnum Christi: „Wir befinden uns am Ende eines langen Weges, der mindestens sechs Jahre gedauert und viel Energie erfordert hat. Wir danken vor allem jenen, die mit viel Mühe, Engagement und Geduld die Arbeit der Zusammenfassung aller Teilschritte und die Vorbereitung der Textentwürfe vorangebracht haben. Wir sind auf der Suche nach der am besten geeigneten rechtlichen Form für das Regnum Christi, um die Autonomie und Einheit jedes Zweiges in der Gemeinschaft zu bewahren. Das bedeutet vor allem Vertrauen in Gott, der uns führt.”

„Schauen Sie mit Freude nach vorn”

Am Abend des 27. November hatte 18.30 Uhr der Eröffnungsgottesdienst dieses 2. Teils der Generalversammlung in der Basilika Unserer Lieben Frau von Guadalupe in Rom stattgefunden. Hauptzelebrant war Kurienerzbischof José Rodríguez Carballo OFM (Sekretär der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens).

Er hielt eine große und freudige Überraschung bereit: die offiziellen kirchlichen Dokumente der kanonischen Anerkennung der gottgeweihten Frauen und Männer im Regnum Christi. Die beiden Dekrete beinhalten sowohl die Anerkennung beider Gemeinschaften als „Gesellschaften des apostolischen Lebens“ als auch der jeweiligen Konstitutionen.

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Die kanonische Anerkennung bringt vor allem zum Ausdruck, dass die Berufungen zum gottgeweihten Leben im Regnum Christi ein Geschenk sind und dass die gottgeweihten Frauen und Männer zur Mission der Kirche im Allgemeinen und zur Begegnung mit Gott beitragen.

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Darüber hinaus ermöglicht die kanonische Anerkennung, dass die gottgeweihten Laien nun zusammen mit der Ordensgemeinschaft der Legionäre Christi eine Föderation (die des Regnum Christi als Gesamtorganisation) in der Kirche bilden können, der dann ebenfalls die Laien im Regnum Christi individuell beitreten.

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Auf die kanonische Anerkennung ging Kurienerzbischof Carballos auch in seiner Predigt ein. An die gottgeweihten Frauen und Männer gewandt, sagte er:

„Schauen Sie nach vorn und das mit Freude und Wohlgefühl, denn Gott liebt Sie, und dieser Schritt, den Sie heute gemacht haben, ist ein weiterer Ausdruck der Liebe Gottes für diese Familie des Regnum Christi.

Vermeiden Sie aber bitte auch jede Form des Triumphalismus, denn jede Terminologie und jede spirituelle Vision, die Triumphalismus ausdrücken, sind nicht gemäß dem Evangelium und sollten daher ausgeschlossen sein, denn sie folgen weder dem Evangelium noch der heutigen Entscheidung der Kirche, die demütig auftritt, arm und als Sünderin, und die voller Scham auf so viele Geschehnisse schaut, zu denen es nie hätte kommen sollen. Aus der Erniedrigung hat Christus uns erlöst und aus der Erniedrigung können auch wir selbst zur Erlösung der Menschen beitragen.“

Die ganze Predigt im Originalton (auf Spanisch) können Sie hier auf Soundcloud nachhören.

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Gruppenfoto von der Generalversammlung der gottgeweihten Frauen, vom 19. bis 24. November 2018 in Rom.

Kontinuität und Neuerungen

Von der 2. zur 3. Ausgabe des Statutenentwurfs

Die 3. Ausgabe des Entwurfs der Generalstatuten der zukünftigen Föderation (Gesamtorganisation) Regnum Christi ist der aktuelle Basistext für das Außerordentliche Generalkapitel der Legionäre Christi (19. bis 24. November), die beiden Generalversammlungen der gottgeweihten Frauen und Männer (ebenfalls jeweils vom 19. bis 24. November), und schließlich der Generalversammlung aller unter Teilnahme der delegierten Laien des Regnum Christi (28. November bis 1. Dezember) in Rom. Der Text wurde am 10. Oktober in spanischer und englischer Sprache veröffentlicht.

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Der aktuelle Statutenentwurf ist vor allem ein weiterer Schritt auf dem Weg zur endgültigen kanonischen Gestalt unserer ganzen Gemeinschaft innerhalb der Kirche und ein Ausdruck unseres allgemeinen Wunsches, auch in Zukunft eine große Gemeinschaft zu bilden.

Die 3. Ausgabe steht inhaltlich in Kontinuität zur 1. und 2. Ausgabe des Entwurfs und beinhaltet außerdem neue Elemente. Einige Fragestellungen müssen während der 2. Sitzungsphase der Generalversammlung noch weiter vertieft werden.

Kontinuität

Im Bezug auf die 2. Ausgabe weist die 3. Ausgabe folgende Elemente der Kontinuität auf:

  1. die Existenz eines gemeinsamen Charismas und einer gemeinsamen Mission für das gesamte Regnum Christi,
  2. die Mitverantwortung aller Mitglieder bei der Bewahrung des Charismas,
  3. die Zugehörigkeit der Priesterkongregation der Legionäre Christi auf untrennbare Weise zur Bewegung Regnum Christi,
  4. die Anerkennung der Identität jeder der in der Bewegung vorhandenen Berufungen,
  5. die Anerkennung der Autonomie der gottgeweihten Zweige,
  6. die Beteiligung der Laien auf allen Leitungsebenen mit beratender Stimme
  7. und die Anerkennung der Föderation als die derzeit am besten geeignete rechtliche Konfiguration.

Neuerungen

Im Bezug auf die 2. Ausgabe enthält die 3. Ausgabe folgende Neuerungen:

  1. größere Klarheit bei der Unterscheidung zwischen der Föderation (Gesamtorganisation) des Regnum Christi und dem Regnum Christi als umfassendere spirituelle Realität,
  2. inhaltliche Änderungen in den Paragraphen über die gemeinsame Mission und den gemeinsamen Geist in den Generalstatuten der Föderation,
  3. eine Föderation der Koordination und Leitung,
  4. eine kollegiale Leitung der Föderation des Regnum Christi.

Weitere wichtige Punkte

Von besonderer Bedeutung ist innerhalb der Föderation die Frage nach der möglichen Zuweisung apostolischer Aufgaben und Werke.

In Sitzungen im Juli und September 2018 analysierten die drei Generalleitungen den Fortschritt der von der technischen Kommission (Dekret DG-RC 0183-2018) zu dieser Frage durchgeführten Studie. Die Kommission hat ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen, der Stand der Dinge ist der folgende:

  1. Unter den drei Generalleitungen wurde ein breiter Konsens darüber erzielt, dass jeder Zweig im Regnum Christi (Legionäre Christi, gottgeweihte Frauen oder gottgeweihte Männer) auch Eigentümer seiner eigenen Niederlassungen sein sollte und die volle Verantwortung für den Unterhalt des Zweiges selbst übernimmt. Es besteht auch Einvernehmen darüber, dass die Organe der Föderation nicht nur für das Leben der Regnum-Christi-Sektionen verantwortlich sind, sondern auch die Leitung der Evangelisierungsarbeiten übernehmen sollen, die mit dem Leben der Sektionen und der Führung der Arbeitsteams der Föderation zusammenhängen, die im Dienst des ganzen Regnum Christi stehen.
  2. Bezüglich der Zuweisung von Bildungswerken (z.B. Schulen, Universitäten) zu einem Zweig wurde noch keine Einigung über das vorzuschlagende Modell erzielt. Die Kommission arbeitet weiterhin an der Entwicklung der drei möglichen Modelle (vollständige Zuweisung, vollständige Zuweisung und Codirektion, Miteigentum). Diese Modelle werden dem Generalkapitel und den Generalversammlungen im November 2018 vorgestellt, damit diese sich dazu äußern können. Zum jetzigen Zeitpunkt kann man voraussagen, dass auf jeden Fall eine längere Zeit der praktischen Umsetzung erforderlich sein wird, berücksichtigt man die verschiedenen konkreten Bedingungen in jeder Ordensprovinz.
  3. Bezüglich Punkt 2. ist daran zu erinnern, dass das Generalkapitel und die Generalversammlungen im November ihrem Wesen nach die Aufgabe haben, einen Rechtsrahmen zu schaffen aber nicht bestimmte Entscheidungen zu treffen oder bestimmte Regierungsakte auszuführen.
  4. Es gibt außerdem noch Themen, über die die Diskussion noch nicht abgeschlossen ist, und wahrscheinlich wird man sich im November 2018 nicht zu allen Fragen bezüglich der Apostolatswerke einigen und dazu Beschlüsse fassen können. Trotzdem sind die drei Generalleitungen der Auffassung, dass die Bildung und Umsetzung der „Föderation Regnum Christi“, mit den in der aktuellen 3. Ausgabe des Entwurfs der Gesamtstatuten vorgestellten Merkmalen und Attributen, ein möglicher und angemessener Schritt zum Wohl des gesamten Regnum Christi und der drei geweihten Zweige ist.

Die Laienmitglieder im Regnum Christi

Gemäß der 3. Ausgabe des Entwurfs der Generalstatuten sind die Laienmitglieder ein konstitutiver Bestandteil des gesamten Regnum Christi. Sie werden Mitglieder der Föderation (Gesamtorganisation) des Regnum Christi indem sie sich dieser als Einzelpersonen anschließen. Außerdem beteiligen sich die Laien aktiv an der Leitung der Gesamtgemeinschaft. Sie können sich mit konsultativen Stimmrecht sowohl an den Territorial- als auch an den Generalleitungsorganen beteiligen.

Versöhnung, Frieden und Eintracht

Am 18. April 2018 endete die 1. Sitzungsphase der Außerordentlichen Generalversammlung des Regnum Christi in Rom mit einer offiziellen Botschaft der Teilnehmer an alle Mitglieder des Regnum Christi. – Die 2. Sitzungsphase findet vom 27. November bis 5. Dezember statt.

2018-04-19, Abschluss-Gruppenfoto von der Generalversammlung in Rom

Botschaft der Außerordentlichen Generalversammlung von 2018
an die Mitglieder des Regnum Christi
zum Abschluss der ersten Sitzungsphase 

1. Nach Abschluss der ersten Sitzungsphase der Außerordentlichen Generalversammlung des Regnum Christi, die vom 9. bis 18. April 2018 stattfand und unter dem Wort des heiligen Paulus stand: „Entfache die Gnade Gottes wieder, die dir […] zuteil geworden ist“ (2 Tim 1,6), möchten wir als Delegierte der drei Zweige und der Laien des Regnum Christi die Mitglieder der Bewegung und alle Familienangehörige und Freunde, die uns mit ihrem Gebet begleitet haben, wissen lassen, welchen Weg wir in dieser Sitzungsphase durchlaufen haben, zu welchen ersten Übereinkünften und Überzeugungen wir gelangt sind und welche Arbeiten in der zweiten Sitzungsphase dieser Versammlung, die für November 2018 vorgesehen ist, auf uns zukommen werden.

2. Es waren mit Gebet erfüllte Tage, durchdrungen mit geistlich fruchtbaren Erinnerungen, in denen wir wieder erfahren haben, wie sich der Herr seines pilgernden Volkes mit einer Überfülle von Gnaden erbarmt. Aus dieser Betrachtung heraus, aus der Leben hervorgeht, empfinden wir heute den Wunsch, uns zu bekehren, heilig zu sein und gegenüber all jenen, die als erste Stellvertreter der verschiedenen Berufungen – Brüder und Schwestern – die Bewegung ins Leben gerufen haben, besonders dankbar zu sein; aber auch im Gebet insbesondere jener zu gedenken, die sich schon der Gegenwart Gottes erfreuen.

Vorbereitung der ersten Außerordentlichen Generalversammlung

3. Diese Versammlung gehört zur letzten Etappe auf dem langen Weg, auf dem uns die mütterliche Hand der Kirche geleitet hat. Mit herzlicher Zuneigung erinnern wir uns an Papst Benedikt XVI. und an Kardinal Velasio De Paolis. Wir fühlen uns besonders Papst Franziskus verbunden, der uns eingeladen hat, „den Weg einer authentischen und tiefen Erneuerung zu beschreiten“[1]. Von Herzen danken wir unserem Päpstlichen Assistenten, Pater Gianfranco Ghirlanda SJ, für seine Gegenwart, Hilfe und Nähe sowie für die kluge und gelungene Anleitung, die er uns in jeder Etappe dieses Prozesses gegeben hat. Ebenso danken wir Pater Eduardo Robles Gil LC, dem Generaldirektor des Regnum Christi, und den Mitgliedern des Generalleitungsrats für ihre Führungsarbeit, Begleitung und ihr Engagement in dieser Aufgabe, die uns vor nicht wenige Herausforderungen gestellt hat. Sie waren ein Zeichen und legten Zeugnis dafür ab, dass die Erneuerung unserer geistlichen Familie schon eingeleitet ist.

4. Eine der wichtigsten Herausforderungen bleibt weiterhin die Aufgabe, eine kanonische Rechtsform für eine Realität zu finden, die ein sehr reichhaltiges und vielgestaltiges Charisma, gepaart mit einem starken Gemeinschaftssinn besitzt; zur Bewegung Regnum Christi gehören ein klerikales Ordensinstitut päpstlichen Rechts, zwei Zweige gottgeweihter Laien, eine zahlreiche Gruppe von Laienmitgliedern sowie einige Weltkleriker.

5. Die Außerordentliche Generalversammlung der Gottgeweihten Laien des männlichen Zweigs des Regnum Christi (26. Dezember 2017 bis 3. Januar 2018), die Außerordentliche Generalversammlung der Gottgeweihten Frauen des Regnum Christi (26. März bis 7. April 2018) und das Außerordentliche Generalkapitel der Legionäre Christi (26. März bis 7. April 2018) waren jeweils ein besonderer Gnadenmoment, um im Licht des Glaubens und der Eingebungen des Heiligen Geistes über das Charisma des Regnum Christi und das Bewusstsein nachzudenken, das die drei gottgeweihten Zweige und die Laienmitglieder des Regnum Christi erfüllt, eine gemeinsame Verantwortung für die Bewahrung und Förderung des Charismas zu tragen, und jeweils einem Zweig mit seiner jeweiligen Eigenart anzugehören.

6. Bei ihren Versammlungen entschieden sich die Gottgeweihten Frauen und die Gottgeweihten Laien des männlichen Zweigs für die Rechtsform der Gesellschaft Apostolischen Lebens, auf deren Grundlage es möglich ist, zusammen mit der Kongregation der Legionäre Christi unter der Autorität der Kongregation für die Institute Geweihten Lebens und die Gesellschaften Apostolischen Lebens (CIVCSVA) die Regnum-Christi-Föderation zu bilden. Beide Versammlungen haben die Föderationsstruktur, die im Statutenentwurf vorgeschlagen wird, befürwortet.

7. Das Generalkapitel der Legionäre Christi von 2018 hat bestätigt, was das Generalkapitel von 2014 zum Ausdruck gebracht hatte, als es sein Bewusstsein erneut bekräftigte, sich selbst nur als Teil des Regnum Christi begreifen zu können (vgl. Verlautbarung zum Abschluss der ersten Sitzungsphase des Außerordentlichen Generalkapitels von 2018, 12[2]). Es hat seine Zustimmung zur Rechtsform der Föderation gegeben (vgl. cCG 2018, 24) und darin eine kirchenrechtliche Gestalt gesehen, dank derer die drei Zweige vereinigt werden können und die Laienmitglieder des Regnum Christi die Möglichkeit haben, sich einzeln anzuschließen. Gleichzeitig sprach es sich mehrheitlich für eine Föderation aus, deren Aufgabe hauptsächlich darin besteht, Kräfte zu koordinieren (vgl. cCG 2018, 29), wobei Werke in der Regel der Leitung eines gottgeweihten Zweigs anvertraut (vgl. cCG 2018, 30) und Vorstandsgremien mit kollegialer Struktur vorgesehen werden (vgl. cCG 2018, 31). So hat es der Versammlung ein Arbeitsdokument vorgelegt, um auf dieser Grundlage mit den anderen Delegierten über die Eigenschaften der Föderation nachzudenken.

Der Verlauf der Versammlung

8. Die Versammlung wurde von Pater Eduardo Robles Gil einberufen (vgl. Prot. DG-RC 792-2017) und führte zum ersten Mal in unserer Geschichte Delegierte aus den drei Zweigen sowie Laienmitglieder des Regnum Christi an einem Tisch zusammen, mit dem Ziel, weiterhin nach „einer geeigneten kanonischen Rechtsform für das Regnum Christi als Ganzes“ zu suchen (vgl. CCG 2014, 42, 1º). Ausgangspunkt der Diskussion bildeten die Ergebnisse der Internationalen Versammlung der Laienmitglieder des Regnum Christi von 2016, die Beiträge der Territorialversammlungen von 2017 sowie die Ergebnisse und Empfehlungen des Außerordentlichen Generalkapitels der Legionäre Christi und der Außerordentlichen Generalversammlungen der Gottgeweihten Frauen und der Gottgeweihten Laien des männlichen Zweigs.

9. Ziel dieser ersten Sitzungsphase der Generalversammlung war es, zum Vorschlag des Generalleitungsrats in Bezug auf die formalrechtliche Gestalt der Föderation Stellung zu nehmen, Vorstellungen in Bezug auf deren Eigenschaften im Allgemeinen vorzutragen sowie die Nummern des Statutenentwurfs der Regnum-Christi-Föderation (BEFRC) in Bezug auf die Sendung, den Geist und die Prinzipien für das apostolische Wirken zu überprüfen. Ebenso sollten Überlegungen angestellt werden in Bezug auf den Ort der Laienmitglieder des Regnum Christi im Leben der Bewegung und hinsichtlich der Art und Weise, wie sie an den Gremien der vereinbarten kanonischen Struktur teilnehmen. Zum Programm gehörte auch die Besprechung des ersten Teils des Statutenentwurfs der Regnum-Christi-Föderation (vgl. Geschäftsordnung der Generalversammlung des Regnum Christi, 3).

10. Es fügte sich so, dass unsere Versammlung am Hochfest der Verkündigung des Herrn begann, was uns sofort im Kern des Geheimnisses Christi, dem Zentrum unserer Spiritualität, ansiedelte; gleichermaßen aber auch in Marias Jawort zum göttlichen Plan, was einer Einladung gleichkam, immer wie sie und mit ihr vor allem den Willen des Vaters zu suchen.

11. Die Arbeiten begannen mit der Eucharistiefeier, die in der Basilika von Unserer Lieben Frau von Guadalupe (Rom) unter dem Vorsitz des Sekretärs der CIVCSVA, Kurienerzbischof José Rodríguez Carballo OFM, stattfand. Einmal mehr machte sich durch ihn die Kirche in unserem Erneuerungsprozess gegenwärtig. Mit Klarsicht und auf väterliche Art erwähnte er in seinem Wort einige Kriterien zur Unterscheidung der Geister und rief uns zu „schöpferischer Treue“ (vgl. Vita consecrata, 37) auf, um dadurch Zeichen des Reiches Christi zu sein.

12. Pater Gianfranco Ghirlanda hielt einen Vortrag über den bisher zurückgelegten Weg und über die verschiedenen kirchenrechtlichen Optionen, die tatsächlich zur Wahl stehen. In seiner klaren und ausführlichen Darstellung zeichnete er ein Panorama der verschiedenen Möglichkeiten auf, aber auch der geistlichen Elemente, die wir bei einer angemessenen Prüfung nicht verlieren konnten.

13. Pater Eduardo Robles Gil und Pater Sylvester Heereman sprachen vor der Versammlung über die Ergebnisse des Generalkapitels der Legionäre Christi. Ebenso stellten Gloria Rodríguez und Jorge López die Ergebnisse ihrer jeweiligen Generalversammlungen vor. Die Teilnehmer hatten dabei die Möglichkeit, inhaltliche Fragen zu klären und ihre eigenen Gedanken zu den vorgestellten Ergebnissen darzulegen.

14. Die Kombination von Plenarsitzungen und Gruppenarbeit (nach Zweigen, nach Territorien und gemischt) ermöglichte eine höhere Beteiligung und einen intensiveren Austausch durch aufmerksames Zuhören, um dabei die Standpunkte des anderen besser zu verstehen. Das eucharistische Leben und die persönliche Anstrengung jedes Einzelnen, um aus sich selbst heraus und auf den anderen zuzugehen, schufen unter uns ein Klima der ehrlichen, in der Liebe gegründeten Suche nach der Wahrheit und trugen dazu bei. Wir haben wie eine Familie zusammengelebt und miteinander besonders intensive Momente geteilt, wie zum Beispiel das Begräbnis von Br. Anthony Freeman LC.

Die Laienmitglieder des Regnum Christi

15. Die Laienmitglieder des Regnum Christi waren einige Male unter sich versammelt und haben dabei ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Bewegung erneuert. Sie haben festgestellt, dass sich ihr Sinn für ihre Zugehörigkeit zum Regnum Christi in diesen Jahren vertieft hat. Der Revisionsprozess der Statuten hat sie in ihrer eigenen Identität und ihrem apostolischen Sendungsbewusstsein reifen und fortschreiten lassen. Sie fühlen sich mit Nachdruck zu einer wachsenden Beteiligung am Leben des Regnum Christi berufen und schauen mit Dankbarkeit auf die geschwisterliche Beziehung zu den gottgeweihten Zweigen: „Ohne sie würden wir uns selbst nicht begreifen. Wir beten dafür, dass Gott uns in echter Herzenseinheit bewahrt“, heißt es in ihren Ergebnissen.

16. Francisco Gámez, Laie des Regnum Christi und Mitglied des Generalleitungsrats, hat während einer Plenarsitzung den Entwurf für das Regnum-Christi-Reglement vorgestellt. Dies sei der vorletzte Schritt in einem Prozess, der auf Initiative des Päpstlichen Delegaten Kardinal Velasio De Paolis im Juni 2013 begonnen hatte und der Klärung der Identität der Laienmitglieder des Regnum Christi diene. Seit September 2014 befassten sich die Studienkreise und Gruppensitzungen in vertiefter Weise mit verschiedenen Texten zur Klärung der eigenen Berufung. 10.882 Laienmitglieder des Regnum Christi schrieben sich ein, um ihre Delegierten zu wählen und diese Reflexion während der Territorialversammlungen in Begleitung von Mitgliedern der drei Zweige weiterzuführen. Diese Versammlungen entsandten die von ihnen gewählten 64 Delegierten, die an der Internationalen Versammlung von 2016 teilnahmen. Die Versammlung genehmigte einen Text, der im zweiten Teil des Entwurfs der Generalstatuten des Regnum Christi aufgenommen war und auch während der vergangenen Territorialversammlungen von 2017 überarbeitet wurde.

17. Der Reglemententwurf, der von den Laienmitglieder des Regnum Christi während der jetzigen Versammlung überprüft wurde, hat fünf Kapitel: Identität und Lebensform der Laienmitglieder des Regnum Christi, Eintritt und Austritt der Laienmitglieder des Regnum Christi, bestimmte Formen des Engagements der Laienmitglieder des Regnum Christi, Strukturen und Funktionen, die dem Leben der Laienmitglieder des Regnum Christi dienen sowie Teilnahme der Laienmitglieder des Regnum Christi an den Gremien der Föderation.

18. Die Abstimmungen ergaben einen breiten Konsens in Bezug auf den Wortlaut der Nummern des Reglemententwurfs, der er in den vorausgegangenen Zusammenkünften vorbereitet und mit geringfügigen Änderungen überarbeitet worden war. Sie erklärten sich erneut bereit, die Ausbildung der eigenen Laienmitglieder des Regnum Christi zu übernehmen und bekundeten ihr Interesse, durch Vernetzung eine Form der Zusammenarbeit zu entwickeln, die es ihnen erlauben würde, den Kontakt untereinander aufrechtzuerhalten, um ihre eigene Identität und Berufung weiter zu erhellen. Schließlich fand eine Abstimmung über den gesamten Reglemententwurf statt. Er wurde einstimmig angenommen. Seine endgültige Bestätigung wird aber erst Ende 2018 möglich sein, wenn während der zweiten Sitzungsphase die ganze Versammlung hierüber gemeinsam abstimmen wird.

19. Nach Auffassung der Laiendelegierten stellt dieser Reglemententwurf – das erste Resultat eines langen Mitbestimmungsprozesses – einen weiteren Schritt dar, durch den ein allgemeiner, breiter und flexibler Bezugsrahmen angeboten wird. Es wurde der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass man ihn kennenlernen, sich mit ihm identifizieren werde und vor allem, dass er Anlass sein werde, die apostolische Dynamik und den Zugehörigkeitssinn zum Regnum Christi zu erneuern. Sobald die genaue Rechtsform der Föderationsgremien bestimmt worden ist, muss der Reglemententwurf in einigen formellen Fragen noch überarbeitet werden. Letztendlich soll diese ganze Arbeit dazu beitragen, dass die Laienmitglieder des Regnum Christi ihre Sendung, das Reich Gottes in den Herzen der Menschen gegenwärtig zu machen und einen Wandel der Gesellschaft zu bewirken, verwirklichen.

20. Während der Plenarsitzung wurde ein Brief der Mitglieder verlesen, die ein Verfügbarkeitsversprechen abgelegt haben. Darin erklären sie sich in völliger Übereinkunft hinsichtlich der Bestimmung ihrer Identität sowie in großem Einklang in Bezug auf Merkmale ihrer Lebensform wie das Gebet, den Gehorsam, die Armut und das Apostolat. Ebenso erneuern sie ihr Engagement für die Bewegung und ihre Verfügbarkeit für die Sendung.

Revision des Statutenentwurfs der Regnum-Christi-Föderation

21. Der Versammlung wurde zur Sondierung das dritte Kapitel des Statutenentwurfs der Regnum-Christi-Föderation vorgelegt, worin das Ziel und die Sendung der Föderation, die Grundlinien der Spiritualität des Regnum Christi, das geistige Leben der Mitglieder und der Gemeinschaftsgeist beschrieben werden. In gleicher Weise diskutierte die Versammlung auch den Artikel über die Prinzipien des apostolischen Wirkens der Föderation. Zwar stellten die Delegierten fest, dass diese Texte noch weiter überdacht und aufeinander abgestimmt werden müssen, damit sie in bestmöglicher Weise das gemeinsame Charisma ausdrücken, doch stimmten sie ihrer weiteren Verwendung als Grundlagentext zu, der kommenden November während der zweiten Sitzungsphase des Kapitels und der Versammlungen zur Diskussion gestellt werden wird.

Die Berichte der Generaldirektoren und der Territorialdirektoren

22. Die Generaldirektoren der Zweige legten einen Bericht über die praktische Erfahrung mit der Rahmenordnung für die Zusammenarbeit vor, wobei sie die positiven Ergebnisse unterstrichen und darauf hinwiesen, dass es notwendig sei, Schwierigkeiten zu überwinden, die durch die Überlagerung von Zuständigkeiten entstanden sind, die dem Generalleitungsrat des Regnum Christi und gleichzeitig dem Generalrat der Legionäre Christi zugewiesen sind. Danach legten die Territorialdirektoren des Regnum Christi einen zusammenfassenden Bericht über die Territorialleitungsräte vor. Die Territorialdirektorinnen und einige Mitglieder der Territorialleitungsräte ergänzten diese Darstellung mit ihren Standpunkten.

23. Je nach Territorium sind die Ergebnisse unterschiedlich ausgefallen, doch hat man mit den Leitungsräten mehrheitlich eine positive Erfahrung gemacht, denn sie haben dabei geholfen, die Mitverantwortung der verschiedenen Zweige und der Laienmitglieder des Regnum Christi an der gemeinsamen Sendung zu stärken. Ebenso trugen sie in bedeutendem Maß dazu bei, sich den Gemeinschaftssinn anzueignen und zu erkennen, dass die Zusammenarbeit mit Blick auf die gemeinsame Sendung und apostolische Tätigkeit fruchtbar ist. Ebenso wurden Schwierigkeiten erkannt, wie sie sich bei der Einübung eines neuen Arbeitsstils für gewöhnlich ergeben, aber auch einige Probleme struktureller Art.

Überlegungen in Bezug auf die Merkmale der zukünftigen Föderation

24. Aufgrund des Alternativ-Vorschlags des Generalkapitels der Legionäre Christi, der eine gegenüber dem bisherigen Statutenentwurf in einigen Merkmalen modifizierte Föderation vorsieht, schlug die Zentralkommission vor, einen Gesprächs- und Diskussionsraum zu schaffen, um die Merkmale der zukünftigen Föderation zu überprüfen, wobei die im Entwurf enthaltenen Vorschläge, die Ergebnisse der Territorialversammlungen und die Beschlüsse des Kapitels sowie der Generalversammlungen der Gottgeweihten Frauen und der Gottgeweihten Laien des männlichen Zweigs zu berücksichtigen waren. Die Delegierten arbeiteten in gemischten Gruppen und besprachen Themen wie die charismatische Identität, die Struktur der Föderation, die Rolle der Laienmitglieder und die Leitung der Apostolatswerke. Die Ergebnisse wurden in den Plenarsitzungen vorgestellt.

25. Danach erstellte die Zentralkommission eine Zusammenfassung der von jeder einzelnen Gruppe vorgestellten Themen und darüber wurde abgestimmt, wobei das Ergebnis zur Sondierung der Mehrheitsverhältnisse diente. Wir sind uns zwar dessen bewusst, dass es sich um Themen handelt, die noch einer weiteren Vertiefung bedürfen, doch bieten wir eine Zusammenfassung der genannten Punkte an, weil sie in ihrer Mehrheit auf generelle Zustimmung stießen und dazu dienen werden, die zweite Sitzungsphase des Kapitels und der Versammlungen vorzubereiten.

26. In Bezug auf die Identität und Sendung sind wir uns darüber einig, dass wir alle für das gemeinsame Charisma mitverantwortlich sind und dass jeder Zweig und die Laienmitglieder des Regnum Christi bei der Bewahrung und Förderung des Charismas eine unersetzliche und einander ergänzende Rolle spielen. Die Eigenart jeder Gruppe bereichert das Regnum Christi. Die Zweige und die Laienmitglieder müssen – für sich genommen – sie selbst sein, doch auch das können sie nur in Beziehung zu den anderen. Alle Zweige müssen weiterhin reifen, sich ihre Identität aneignen, sie verstehen und sie leben. Gleiches gilt aber auch in Bezug auf die Art und Weise, wie sie die gemeinsame Identität leben. Die Art, wie sich die verschiedenen Berufungen ergänzen, lässt den Reichtum des Geheimnisses Christi, das keine Berufung und kein Charisma erschöpfen kann, noch deutlicher zu Tage treten. Gemeinsames apostolisches Handeln bedeutet weder, dass wir alle dasselbe tun, noch dass wir alles gemeinsam tun, noch dass alle alles leiten. Wir haben Anteil an einer gemeinsamen Sendung, die zu einer apostolischen Tätigkeit führt, in die sich alle Mitglieder der verschiedenen Zweige wie ein apostolischer Organismus einbringen, einen gemeinsamen Bereich evangelisieren und ihre Kräfte zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels bündeln, indem sie nämlich in der Art und Weise, wie sie evangelisieren, Zeugnis davon ablegen, dass sie zusammengehören und sich gegenseitig ergänzen.

27. Klarer Einklang herrschte in Bezug darauf, dass die Regnum-Christi-Föderation weder mit dem Regnum Christi gleichzusetzen ist, noch dass sie dieses erschöpft. Die Föderation ist demnach ein kirchenrechtliches Mittel, das die gottgeweihten Zweige und die anderen Gläubigen, die sich ihr einzeln anschließen, miteinander verbindet, um Seite an Seite das charismatische Erbe und die gemeinsame apostolische Tätigkeit zu schützen, zu leben und zu fördern (vgl. BEGRC 1 § 1). Wir waren der Meinung, dass die Föderation eine angemessene kanonische Rechtsfigur ist, weil sie die charismatische Einheit, die Sendung und die Solidarität unter den Föderierten stärkt und bewahrt, ohne deren juridische Gestalt zu ändern und deren jeweilige Autonomie respektiert.

28. Aufgrund des Vorschlags des Generalkapitels der Legionäre Christi wurden erste Erörterungen über die Eigenschaften angestellt, die die Föderation hätte, wenn sie auf den in den Leitungsgremien der gottgeweihten Zweige schon bestehen Strukturen aufbauen würde. Mit diesem Vorschlag würde man zu verhindern versuchen, dass die Föderation eine andere Leitung besitzt als die Zweige, was aus ihr – in für das Leben der Zweige wichtigen Aspekten – eine neue, übergeordnete Institution machen würde. Das stellt zweifellos eine der wichtigsten Änderungen am bisher zur Diskussion stehenden Entwurf dar. Deswegen muss auch noch weiter über die Folgen nachgedacht werden, die ein solches Modell nach sich ziehen könnte. Wir müssen zugeben, dass keine institutionelle Struktur vollkommen ist, können aber auch nicht ausschließen, dass wir im Laufe der Zeit andere und bessere Lösungen finden werden.

29. Als höchstes Gremium der Föderation wurde der Generalkonvent vorgeschlagen, an dem die Generalleitungen der Zweige teilnehmen, eine proportional dimensionierte Gruppe von Delegierten der höchsten Gremien der drei gottgeweihten Zweige sowie Stellvertreter der Laienmitglieder des Regnum Christi, die dem Reglement entsprechend gewählt worden sind. Als Kollegialorgane wurden ein Generalvorstand sowie Territorialvorstände vorgeschlagen, zu denen die General- bzw. Territorialdirektoren der gottgeweihten Zweige gehören. Sie würden Entscheidungen nach Maßgabe der Statuten und des Reglements treffen. Auch Laienmitglieder des Regnum Christi würden mit beratender Stimme daran teilnehmen.

30. Es wurde vorgeschlagen, dass der Generaldirektor der Legionäre Christi von Amts wegen der Vorsitzende des Generalvorstands ist. Er steht den Gremien vor und vertritt die Föderation gegenüber Institutionen. Allerdings herrscht noch kein klarer Konsens über die Frage, wer im Territorialvorstand den Vorsitz innehaben soll; ob es von Amts wegen der Territorialdirektor der Legionäre Christi sein sollte oder auch der Territorialdirektor eines beliebigen Zweigs, sofern der Generalvorstand ihn ernennt.

31. Wir hielten es für angebracht, der Föderation ein Gremium zu geben, das wir die Plenarversammlung nannten, zu der die General- oder Territorialdirektoren der Zweige mit deren Räten gehören würden und in der eine Teilnahme der Laienmitglieder des Regnum Christi vorgesehen wäre. Sie wäre ein Mitbestimmungsorgan, Ausdruck des Gemeinschaftsgeistes, und würde ihr Votum abgeben, ehe der Vorstand Dokumente genehmigt, die für das gesamte Regnum Christi gelten, Leitlinien für die Evangelisierung erstellt oder strategische Pläne für die Erfüllung der gemeinsamen Sendung beschließt. Das Vorstandskollegium der Föderation und die Plenarversammlung würden die General- oder Territorialräte in ihren kirchenrechtlichen Funktionen und Zuständigkeiten nicht ersetzen.

32. Der Vorstand würde geschäftsführende, spezialisierte und auf Dauer bestehende Arbeitsteams mit Mitgliedern aus allen Zweigen einsetzen, die dafür verantwortlich wären, den Vorstand bei der Leitung der föderationseigenen Tätigkeit zu unterstützen und dem Leben und dem gemeinsamen apostolischen Wirken des Regnum Christi zu dienen. Ihnen würden die Verantwortlichen für Ressorts und die Hilfsabteilungen angehören. Die genannten Teams würden in ihrer Eigenschaft als Arbeitsteams die derzeitigen Komitees ersetzen, mit dem Unterschied, dass sie nicht, wie im aktuellen Modell, als Beratungsorgane handeln und die persönliche Autorität moderieren würden. Sie wären aber auch keine reinen Exekutivorgane, sondern würden mitbestimmen, indem sie die Entscheidungsfindung erhellend unterstützen.

33. Es bestand fast Einstimmigkeit darüber, dass die Laienmitglieder des Regnum Christi auf allen Leitungsebenen der Föderation ein Mitspracherecht haben sollten. In Angelegenheiten, die das gesamte Regnum Christi betreffen, über die die Gremien der Föderation entscheiden, werden die Laienmitglieder mit beratender Stimme teilnehmen. In Fragen, die unmittelbar ihre eigene Art, das Charisma zu leben, betreffen, werden sie zusammen mit den Vertretern der gottgeweihten Zweige mit Stimmrecht teilnehmen. Bei Fragen, die die gottgeweihten Zweige und deren Beziehung untereinander betreffen, wird die Entscheidung unter den Vertretern der Zweige getroffen.

34. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die institutionelle apostolische Tätigkeit in den Statuten entweder der Föderation oder einem Zweig der Föderation zugeschrieben werden wird (vgl. BEFRC 43, 3). In beiden Fällen würde es sich um eine apostolische Tätigkeit des Regnum Christi handeln. Die General- und Territorialmoderatoren der Zweige werden über „die Einbindung der apostolischen Tätigkeit ihres Zweigs in die gemeinsame Sendung“ (BEFRC 51, 4) wachen.

35. In Bezug auf die Zuweisung der institutionellen Apostolatswerke zu den Zweigen oder zur Föderation ist es aufgrund der verschiedenen Positionen des Generalkapitels und der Generalversammlungen der Gottgeweihten Frauen und der Gottgeweihten Laien des männlichen Zweigs zu keinem Konsens gekommen. Angesichts dieser Tatsache erging die Bitte an die Generalleitungen, die Vorteile und Nachteile der verschiedenen Modelle weiter zu überdenken, wobei die konkrete Situation in den verschiedenen Territorien berücksichtigt werden soll, um mit Blick auf die zweite Sitzungsphase der Versammlung zu einer umfassenderen Vision zu kommen.

36. Ausgehend von all diesen Überlegungen wird ein entsprechender Vorschlag des dritten Teils des Statutenentwurfs der Regnum-Christi-Föderation (Organisation, Leitung und Verwaltung der Föderation) ausgearbeitet werden. Das Generalkapitel und die Versammlungen vom November 2018 werden über die Statuten der Föderation beschließen, die wiederum, ehe sie dem Heiligen Stuhl zur Genehmigung vorgelegt werden, von jedem einzelnen der höchsten Gremien der drei Zweige bestätigt werden müssen.

Schluss 

37. Wir machen uns die von Pater Eduardo Robles Gil am Ende seines Berichts angestellten Überlegungen zu eigen, worin er uns dazu einlud, die Prinzipien, die Papst Franziskus im Schreiben Evangelii gaudium (vgl. Nr. 217-237) erwähnt, sorgfältig zu berücksichtigen und auf unsere Situation anzuwenden.

37. a) Die Zeit ist mehr wert als der Raum: Wir müssen mit schwierigen Situationen umgehen und auch damit rechnen, dass die Realität uns zur Änderung unserer Pläne zwingt. Es liegt an uns, „die geeigneten Prozesse mit langem Atem anzugehen“. Wir sollten vor der Versuchung fliehen, ein für alle Mal alle Fragen gelöst haben zu wollen.

37. b) Die Einheit wiegt mehr als der Konflikt; wir sind gerufen, darauf hinzuarbeiten, dass sich „aus dem Streit eine Gemeinschaft entwickelt“.

37. c) Die Wirklichkeit ist wichtiger als die Idee: Wir müssen von dem ausgehen, was die Bewegung heute ist und nicht von dem, was sie hätte sein können oder sein sollen.

37. d) Das Ganze ist dem Teil übergeordnet: Jeder Zweig und jeder Einzelne ist berufen, das Charisma des Regnum Christi zu pflegen, weder, indem wir die besondere Identität ignorieren, noch indem wir vergessen, dass wir Teil eines Polyeders sind, dessen Schönheit gerade in dieser Zusammensetzung besteht.

38. Alle Mitglieder des Regnum Christi weisen wir auf die Überzeugungen hin, die wir bei dieser Versammlung erneuert haben: Wir haben Anteil an einem gemeinsamen Charisma und einer gemeinsamen Sendung, wobei diese weit über die Frage der kanonischen Rechtsform hinausgehen, obwohl diese letztere auch ein notwendiges Hiflsmittel ist; es liegt noch ein Weg vor uns, gehen wir ihn im Vertrauen auf Gottes Hilfe und freudig, denn wir sind gemeinsam unterwegs. Wir ermutigen dazu, die Wege, entlang derer der Herr uns führen möchte, offen und voll Vertrauen auf den Herrn der Geschichte anzunehmen und zu betrachten. Wir empfehlen besonders, in dieser Phase die Tugend zu praktizieren, die unter uns den Vortritt hat, die Nächstenliebe, da „die christliche Heiligkeit nichts anderes als die in Fülle gelebte Liebe ist“ (Benedikt XVI., Katechese vom 13. April 2011).

39. Wir sind privilegierte Zeugen der Gabe Gottes geworden, die seit der Gründung des Regnum Christi in einem jeden von uns ist (vgl. 2 Tim 1,6) und sind uns gleichzeitig des historischen und bedeutungsvollen Moments, in dem wir leben, bewusst. Wir denken mit Dankbarkeit und herzlicher Zuneigung an all unsere Mitbrüder und Mitschwestern in der Sendung zurück, die den verschiedenen Zweigen angehört haben und heute nicht mehr Teil des Regnum Christi sind. Ihnen allen möchten wir unserer Anerkennung für ihren Beitrag und ihre Verdienste an dem aussprechen, was die Bewegung als Werkzeug in den Händen Gottes zum Wohl der Menschen hat leisten können. Wir möchten Ihnen heute unseren Dank aussprechen, möchten diejenigen, die wir vielleicht verletzt haben, um Vergebung bitten und ihnen unser Herz öffnen. Wir haben für Sie gebetet.

40. Die Gabe des Regnum Christi verstehen, heißt, auf das zu schauen, was in unserer Geschichte Gott an uns getan hat. Während der Versammlung sind wir uns der Verletzungen, die wir uns auf institutioneller und persönlicher Ebene gegenseitig zugefügt haben, bewusster gewesen. Wir haben miteinander Augenblicke besonderer Offenheit und Versöhnung geteilt. Wir Delegierte fühlen uns dazu berufen, Ihnen diese Erfahrung mitzuteilen und ermutigen Sie, für die Versöhnung unter uns zu arbeiten, so wie wir dies in der Botschaft an die Mitglieder des Regnum Christi über Gemeinschaft und Versöhnung zum Ausdruck gebracht haben.

41. An der Hand Mariens gehen wir unseren Weg voll Hoffnung, denn wie Papst Franziskus sagt: „Der Heilige Geist verströmt Heiligkeit überall, in das ganze heilige gläubige Gottesvolk hinein“ (Apostolisches Schreiben, Gaudete et exultate, 6). Wenn wir das Werk der Gnade betrachten, das in so vielen Männern und Frauen des Regnum Christi und in den jungen Generationen geschieht, die sich heute weiterhin mit Elan einsetzen und in den geheimnisvollen Plan Gottes über die Sektionen, Apostolate und Ausbildungszentren der Zweige einbringen, danken wir Gott dafür, dass er uns eingeladen hat, an diesem Werk aktiv teilzunehmen und wir erklären uns bereit, immer im Vertrauen auf ihn weiter zu arbeiten, um sein Reich unter den Menschen gegenwärtig zu machen.

Rom, den 18. April 2018

Eduardo Robles Gil, L.C., Vorsitzender der Generalversammlung

Gloria Rodríguez, Stellv. Vorsitzende der Generalversammlung

Jorge López, Mitglied des Zentralrats

Francisco Gámez, Mitglied des Zentralrats

Sylvester Heereman, L.C., Mitglied des Zentralrats

Jaime Rodríguez, L.C., Sekretär des Zentralrats

 

[1] Brief von Papst Franziskus an Kardinal Velasio De Paolis vom 19. Juni 2013.

[2] Da es sich um eine erste Verlautbarung nach Abschluss der ersten Sitzungsphase und nicht um ein Schlussdokument handelt, wird von jetzt ab mit der Abkürzung cCG2018 darauf verwiesen.