Kontinuität und Neuerungen

Von der 2. zur 3. Ausgabe des Statutenentwurfs

Die 3. Ausgabe des Entwurfs der Generalstatuten der zukünftigen Föderation (Gesamtorganisation) Regnum Christi ist der aktuelle Basistext für das Außerordentliche Generalkapitel der Legionäre Christi (19. bis 24. November), die beiden Generalversammlungen der gottgeweihten Frauen und Männer (ebenfalls jeweils vom 19. bis 24. November), und schließlich der Generalversammlung aller unter Teilnahme der delegierten Laien des Regnum Christi (28. November bis 1. Dezember) in Rom. Der Text wurde am 10. Oktober in spanischer und englischer Sprache veröffentlicht.

2018-10, 3. Entwurf der Gesamtstatuten 01 b

Der aktuelle Statutenentwurf ist vor allem ein weiterer Schritt auf dem Weg zur endgültigen kanonischen Gestalt unserer ganzen Gemeinschaft innerhalb der Kirche und ein Ausdruck unseres allgemeinen Wunsches, auch in Zukunft eine große Gemeinschaft zu bilden.

Die 3. Ausgabe steht inhaltlich in Kontinuität zur 1. und 2. Ausgabe des Entwurfs und beinhaltet außerdem neue Elemente. Einige Fragestellungen müssen während der 2. Sitzungsphase der Generalversammlung noch weiter vertieft werden.

Kontinuität

Im Bezug auf die 2. Ausgabe weist die 3. Ausgabe folgende Elemente der Kontinuität auf:

  1. die Existenz eines gemeinsamen Charismas und einer gemeinsamen Mission für das gesamte Regnum Christi,
  2. die Mitverantwortung aller Mitglieder bei der Bewahrung des Charismas,
  3. die Zugehörigkeit der Priesterkongregation der Legionäre Christi auf untrennbare Weise zur Bewegung Regnum Christi,
  4. die Anerkennung der Identität jeder der in der Bewegung vorhandenen Berufungen,
  5. die Anerkennung der Autonomie der gottgeweihten Zweige,
  6. die Beteiligung der Laien auf allen Leitungsebenen mit beratender Stimme
  7. und die Anerkennung der Föderation als die derzeit am besten geeignete rechtliche Konfiguration.

Neuerungen

Im Bezug auf die 2. Ausgabe enthält die 3. Ausgabe folgende Neuerungen:

  1. größere Klarheit bei der Unterscheidung zwischen der Föderation (Gesamtorganisation) des Regnum Christi und dem Regnum Christi als umfassendere spirituelle Realität,
  2. inhaltliche Änderungen in den Paragraphen über die gemeinsame Mission und den gemeinsamen Geist in den Generalstatuten der Föderation,
  3. eine Föderation der Koordination und Leitung,
  4. eine kollegiale Leitung der Föderation des Regnum Christi.

Weitere wichtige Punkte

Von besonderer Bedeutung ist innerhalb der Föderation die Frage nach der möglichen Zuweisung apostolischer Aufgaben und Werke.

In Sitzungen im Juli und September 2018 analysierten die drei Generalleitungen den Fortschritt der von der technischen Kommission (Dekret DG-RC 0183-2018) zu dieser Frage durchgeführten Studie. Die Kommission hat ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen, der Stand der Dinge ist der folgende:

  1. Unter den drei Generalleitungen wurde ein breiter Konsens darüber erzielt, dass jeder Zweig im Regnum Christi (Legionäre Christi, gottgeweihte Frauen oder gottgeweihte Männer) auch Eigentümer seiner eigenen Niederlassungen sein sollte und die volle Verantwortung für den Unterhalt des Zweiges selbst übernimmt. Es besteht auch Einvernehmen darüber, dass die Organe der Föderation nicht nur für das Leben der Regnum-Christi-Sektionen verantwortlich sind, sondern auch die Leitung der Evangelisierungsarbeiten übernehmen sollen, die mit dem Leben der Sektionen und der Führung der Arbeitsteams der Föderation zusammenhängen, die im Dienst des ganzen Regnum Christi stehen.
  2. Bezüglich der Zuweisung von Bildungswerken (z.B. Schulen, Universitäten) zu einem Zweig wurde noch keine Einigung über das vorzuschlagende Modell erzielt. Die Kommission arbeitet weiterhin an der Entwicklung der drei möglichen Modelle (vollständige Zuweisung, vollständige Zuweisung und Codirektion, Miteigentum). Diese Modelle werden dem Generalkapitel und den Generalversammlungen im November 2018 vorgestellt, damit diese sich dazu äußern können. Zum jetzigen Zeitpunkt kann man voraussagen, dass auf jeden Fall eine längere Zeit der praktischen Umsetzung erforderlich sein wird, berücksichtigt man die verschiedenen konkreten Bedingungen in jeder Ordensprovinz.
  3. Bezüglich Punkt 2. ist daran zu erinnern, dass das Generalkapitel und die Generalversammlungen im November ihrem Wesen nach die Aufgabe haben, einen Rechtsrahmen zu schaffen aber nicht bestimmte Entscheidungen zu treffen oder bestimmte Regierungsakte auszuführen.
  4. Es gibt außerdem noch Themen, über die die Diskussion noch nicht abgeschlossen ist, und wahrscheinlich wird man sich im November 2018 nicht zu allen Fragen bezüglich der Apostolatswerke einigen und dazu Beschlüsse fassen können. Trotzdem sind die drei Generalleitungen der Auffassung, dass die Bildung und Umsetzung der „Föderation Regnum Christi“, mit den in der aktuellen 3. Ausgabe des Entwurfs der Gesamtstatuten vorgestellten Merkmalen und Attributen, ein möglicher und angemessener Schritt zum Wohl des gesamten Regnum Christi und der drei geweihten Zweige ist.

Die Laienmitglieder im Regnum Christi

Gemäß der 3. Ausgabe des Entwurfs der Generalstatuten sind die Laienmitglieder ein konstitutiver Bestandteil des gesamten Regnum Christi. Sie werden Mitglieder der Föderation (Gesamtorganisation) des Regnum Christi indem sie sich dieser als Einzelpersonen anschließen. Außerdem beteiligen sich die Laien aktiv an der Leitung der Gesamtgemeinschaft. Sie können sich mit konsultativen Stimmrecht sowohl an den Territorial- als auch an den Generalleitungsorganen beteiligen.

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